#Strafrecht BT 3

BGH zu Nötigung bei Bürgerversammlung und Brandstiftung – Teil 2

In der letzten Woche hatten wir in Teil 1 des Falles den I. Tatkomplex (die Bürgerversammlung) und die Prüfung der (versuchten) Nötigung gem. §§ 240 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB dargestellt. Nunmehr geht es um den II. und III. Tatkomplex und die Frage, ob sich L möglicherweise auch wegen Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, der Beihilfe zur Brandstiftung nach §§ 306 I Nr. 4, 27 StGB oder der vorsätzlichen Brandstiftung gem. § 306 I Nr. 1 StGB strafbar gemacht haben könnte. Zudem besprechen wir die Mittäterschaft, die Konkurrenzen und die besondere Prüfungsrelevanz des Falles.

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BGH zu Nötigung bei Bürgerversammlung und Brandstiftung – Teil 1

Diese aktuelle Entscheidung des BGH und die daraus abzuleitenden Rechtsprobleme, die gleich mehrere Tatbestände betreffen, eignet sich hervorragend für eine Prüfung der strafrechtlichen Fähigkeiten – nicht nur im Examen. In diesem Beitrag geht es in materiell-rechtlicher Hinsicht vor allem um die im Rahmen des § 240 II StGB anzustellende Gesamtwürdigung der Zweck-Mittel-Relation.

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Polizei drückt zur Verfolgung aufs Gas - Rechtsstaatswidrige Provokation zum Rennen?

Ein Mann lieferte sich jüngst ein illegales Straßenrennen mit der Polizei: darüber hatte das LG Flensburg auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin zu entscheiden. Im Kern der Entscheidung ging es um die Frage, ob die Polizeistreife den Beschuldigten zu einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen im Sinne des § 315 I StGB provoziert hat. Die Fahrerlaubnis wurde dem Mann entzogen.

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BGH zu tödlicher Unfallfahrt und Ingerenz als Merkmal i.S.v. § 28 Abs. 1 StGB (Teil 2)

Nachdem wir im ersten Teil des Beitrags den I. Tatkomplex (die Unfallfahrt) besprochen haben, gehen wir nunmehr auf den II. Tatkomplex (das Abschleppen) sowie die Strafzumessung ein. Dieser Teil ist deshalb besonders interessant, weil sich der BGH rechtsfortbildend erstmals zu der Frage positioniert, ob die für den Haupttäter aus Ingerenz abgeleitete Garantenstellung auch in Bezug auf den Teilnehmer als besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 28 Abs. 1 StGB aufzufassen ist oder nicht.

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BGH zu tödlicher Unfallfahrt und Ingerenz als Merkmal i.S.v. § 28 Abs. 1 StGB (Teil 1)

Diese aktuelle Entscheidung des BGH betrifft eine Vielzahl an praxis- und prüfungsrelevanten Problemen des materiellen Rechts im Strafrecht – sowohl auf Tatbestandsebene als auch im Bereich der Strafzumessung. Der Fall eignet sich hervorragend als (Examens-) Klausur, zumal er sich ebenfalls zur Prüfung prozessualer Kenntnisse anbietet und letztlich auch noch die Voraussetzungen einer Sperrfrist nach §§ 69, 69a StGB behandelt. Darüber hinaus positioniert sich der BGH rechtsfortbildend erstmals zu der Frage, ob die für den Haupttäter aus Ingerenz abgeleitete Garantenstellung auch in Bezug auf den Teilnehmer als besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 28 Abs. 1 StGB aufzufassen ist oder nicht.

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Examensklausur: Strafrecht 1. Examen April 2021 Hamburg

In dieser Examensklausur im Strafrecht aus dem April 2021 in Hamburg ging es insbesondere um Diebstahl und den Qualifikationstatbestand des § 244 I StGB, also den Diebstahl mit Waffen. Ist ein Taschenmesser mit eingebautem Flaschenöffner überhaupt eine Waffe? Außerdem waren Straßenverkehrsdelikte und Körperverletzungsdelikte zu prüfen. Daneben war solides Grundwissen aus dem Strafrecht AT (z.B. Versuch) und der StPO (Beweisverwertungsverbote) gefragt.

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BGH zur Zerstörung von „Blitzern“

Der vom 3. Strafsenat des BGH entschiedene Fall enthält eine Vielzahl prüfungsrelevanter Elemente. Selbst wenn der Tatbestand des § 316b Abs. 1 StGB nicht zum Standardrepertoire der juristischen Ausbildung gehören dürfte, erfolgt die Prüfung desselben in Bezug auf die Voraussetzungen der „Anlage“ geradezu schulmäßig unter Heranziehung der bekannten Auslegungsmethoden (grammatische, systematische, subjektiv-historische und objektiv-teleologische Auslegung), die beherrscht werden sollten.

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BGH zum Tötungsvorsatz bei illegalen Autorennen (Teil 2)

Nachdem wir im ersten Teil bereits die Ausführungen des BGH zur Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit besprochen haben, widmen wir uns in diesem Beitrag der Frage, welche Mordmerkmale hier erfüllt sein könnten und welche Straßenverkehrsdelikte in Betracht kommen. Außerdem besprechen wir die strafrechtliche Beurteilung von sog. illegalen Autorennen („Raser-Fälle“) in der Klausur und klären, was hier besonders prüfungsrelevant ist.

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BGH: Wann ist ein Tatobjekt durch Brandlegung ganz oder teilweise zerstört?

Nachdem ein vermeintlicher Brandstifter 2018 zwei Mal in einem Mehrfamilienwohnhaus Feuer gelegt hatte, verurteilte ihn das Landgericht (LG) Leipzig 2019 wegen Sachbeschädigung in Tateinheit mit zwei Fällen der fahrlässigen Körperverletzung sowie in dem zweiten Brandlegungs-Fall wegen Sachbeschädigung in vier tateinheitlichen Fällen - nicht aber wegen Brandstiftung nach § 306 I Nr. 1 StGB oder wegen schwerer Brandstiftung nach § 306a StGB. Was sagt der BGH dazu?

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