#Strafrecht BT 3

Aufnahmeritual beim LKA Sachsen: Nur Spaß oder gefährliche Körperverletzung?

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ermittelt derzeit gegen mehrere Elite-Polizisten des Mobilen Einsatzkommandos (MEK) Leipzig. Die Beamten sollen ein fragwürdiges Aufnahmerituale durchgeführt und einen neuen Polizisten durch Schüsse mit Farbmunition verletzt haben. Ermittelt werde wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung im Amt und des Diebstahls mit Waffen.

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BGH zum Versuch eines erfolgsqualifizierten Delikts

Die Entscheidung des 3. Strafsenats des BGH betrifft den praktisch wie theoretisch bedeutsamen Fall des „Versuchs eines erfolgsqualifizierten Delikts“, bei dem weder der Grundtatbestand (hier § 306a Abs. 1 StGB) noch der qualifizierte Erfolg (§ 306c StGB) vollendet worden ist. Der Fall ist nicht nur wegen der vom BGH angewendeten Auslegungsmethoden besonders examensrelevant, sondern auch wegen der Abgrenzung zu anderen prüfungsrelevanten Konstellationen.

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Polizistinnen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen verurteilt

Während eines Feuergefechts sind zwei Polizistinnen vom Einsatzort geflüchtet, anstatt ihre beiden Kollegen zu unterstützen. Die Staatsanwaltschaft forderte dafür Konsequenzen, das AG Schwelm folgte. Die beiden Angeklagten wurden wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen verurteilt.

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Ist die Vorlage von gefälschten Impfausweisen bei Apotheken strafbar?

Ist das Vorzeigen eines gefälschten Impfausweises bei Apotheken zur Erlangung eines digitalen Impfzertifikats strafbar? Mit dieser Frage mussten sich kürzlich die Richter des LG Osnabrück auseinandersetzen und haben entschieden: Nein, ein solches Verhalten ist nicht strafbar. Die 3. große Strafkammer ging von einer Strafbarkeitslücke aus. Die Generalstaatsanwaltschaft sieht das jedoch anders.

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BGH zu tödlich verlaufender Fluchtfahrt

Der Sachverhalt eignet sich hervorragend für einen „Ritt“ durch diverse Straftatbestände, allem voran durch die §§ 212, 211 StGB. Die Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit bei Tötungsfolgen im Straßenverkehr ist und bleibt ein beliebtes Terrain für juristische Argumentation. Zudem bietet sich der Fall bestens dafür an, auch einzelne Straßenverkehrsdelikte in den Blick zu nehmen sowie gängige Tatbestände wie die Körperverletzung oder die sog. Unfallflucht.

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