BVerwG zu den grundrechtlichen Anforderungen an universitäre Schwerpunktbereichsprüfungsordnungen
Der Kläger studierte bei der beklagten Universität im Studiengang Rechtswissenschaft. Im Wintersemester 2008/2009 nahm er an der Universitätsprüfung im Schwerpunktbereich „Wirtschaftsrecht“ teil. Seine Studienarbeit wurde mit fünf Punkten bewertet, seine Aufsichtsarbeit zunächst mit zwei Punkten und...
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