Blinder stürzt über geparkte E-Scooter
E-Roller (“Scooter”) haben der deutschen Justiz in der Vergangenheit bereits des Öfteren Kopfzerbrechen bereitet. Erst im Juni diesen Jahres hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main beispielsweise entschieden, dass die Trunkenheitsfahrt mit einem E-Roller die gleichen Promillegrenzen wie die eines Kraftfahrzeugs haben soll. Damit machte das Gericht deutlich, für wie gefährlich es die neuartigen Gefährte hält. Diese Entscheidung ist nur eine von vielen, die die Problematik der umstrittenen Roller verdeutlichen. In diesem aktuellen Fall des OLG Bremen ergibt sich die Gefahr unmittelbar aus ihrer Existenz.
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