#Strafrecht at 2

BGH zu Nötigung bei Bürgerversammlung und Brandstiftung – Teil 2

In der letzten Woche hatten wir in Teil 1 des Falles den I. Tatkomplex (die Bürgerversammlung) und die Prüfung der (versuchten) Nötigung gem. §§ 240 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB dargestellt. Nunmehr geht es um den II. und III. Tatkomplex und die Frage, ob sich L möglicherweise auch wegen Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, der Beihilfe zur Brandstiftung nach §§ 306 I Nr. 4, 27 StGB oder der vorsätzlichen Brandstiftung gem. § 306 I Nr. 1 StGB strafbar gemacht haben könnte. Zudem besprechen wir die Mittäterschaft, die Konkurrenzen und die besondere Prüfungsrelevanz des Falles.

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BGH zu Nötigung bei Bürgerversammlung und Brandstiftung – Teil 1

Diese aktuelle Entscheidung des BGH und die daraus abzuleitenden Rechtsprobleme, die gleich mehrere Tatbestände betreffen, eignet sich hervorragend für eine Prüfung der strafrechtlichen Fähigkeiten – nicht nur im Examen. In diesem Beitrag geht es in materiell-rechtlicher Hinsicht vor allem um die im Rahmen des § 240 II StGB anzustellende Gesamtwürdigung der Zweck-Mittel-Relation.

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BGH zur Abgrenzung von strafloser Vorbereitung und Versuch bzw. Vollendung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

Angeklagtes Ehepaar wegen Handeltreiben mit Marihuana: Ein Raum mit Pflanzbänken, doch die Cannabis-Setzlinge lagerten noch im Flur. Der Fall ist ein Paradebeispiel für die Verwirklichung eines unechten Unternehmensdelikts. Vorbereitung – Versuch – Vollendung – wo zieht man hier die Grenze? Der BGH musste ran.

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AG Potsdam zu erschossenen Wolf: Hat der Jäger in Notstand gehandelt?

Die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland entfacht seit einigen Jahren wieder regelmäßig Diskussionen. Einerseits steht der Wolf unter Naturschutz, andererseits beklagen sowohl Halter von Nutztieren als auch Jäger, dass Wölfe in immer größerer Zahl Tiere wie Schafe, Nutztiere und Hunde angreifen. Jüngst musste sich das AG Potsdam mit dem Protagonisten vieler Grimm-Märchen beschäftigen: Das AG hat einen Jäger freigesprochen, der gezielt einen Wolf abgeschossen hat. Wie begründet der Richter seine Entscheidung?

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BGH zur Zerstörung von „Blitzern“

Der vom 3. Strafsenat des BGH entschiedene Fall enthält eine Vielzahl prüfungsrelevanter Elemente. Selbst wenn der Tatbestand des § 316b Abs. 1 StGB nicht zum Standardrepertoire der juristischen Ausbildung gehören dürfte, erfolgt die Prüfung desselben in Bezug auf die Voraussetzungen der „Anlage“ geradezu schulmäßig unter Heranziehung der bekannten Auslegungsmethoden (grammatische, systematische, subjektiv-historische und objektiv-teleologische Auslegung), die beherrscht werden sollten.

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BGH zum Alternativvorsatz

Zwei Vorsätze, die einander ausschließen? Der BGH hat kürzlich eine Entscheidung zum sogenannten Alternativvorsatz getroffen. Der “dolus alternativus” beschreibt den Umstand, dass ein Täter den Eintritt eines Taterfolges bei nur einem von mehreren Tatopfern für möglich hält, nicht aber einen Erfolgseintritt bei beiden. Nach der Vorstellung des Täters stehen die jeweiligen Erfolge also in einem Ausschließlichkeitsverhältnis zueinander.

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