BVerfG zum Wahlrechtsschutz
Eine Partei wehrte sich gegen ihren Ausschluss von der Bundestagswahl, eine Norm aus dem Parteiengesetz sei verfassungswidrig. Die Verfassungsmäßigkeit müsse in dem Verfahren aber nicht überprüft werden, so das BVerfG. Das Gericht argumentierte mit der Systematik.
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