Examensreport: StR 1. Examen April 2023 in NRW und Hamburg

Examensreport: StR 1. Examen April 2023 in NRW und Hamburg

Sachverhalt beruht auf einem Gedächtnisprotokoll

B ist Eigentümer eines Hauses in einer eng bebauten Wohnsiedlung. Er möchte sein Haus verkaufen und begibt sich auf die Suche nach einem Interessenten. Er wird sich mit dem A einig und sie schließen einen Kaufvertrag über das Haus zu einem Kaufpreis von 250.000 Euro.

Dabei einigen sie sich darauf, dass A bereits vor Eintragung in das Grundbuch und vollständiger Kaufpreiszahlung in das Erdgeschoss des Hauses einziehen darf. Auch das Obergeschoss darf er bereits an den Studenten C vermieten. Für alle Fälle schließt der A auch bereits eine wirksame Gebäudeversicherung mit dem Versicherungsunternehmen V ab.

Nach einiger Zeit kann A die Finanzierung nicht mehr stemmen und gerät mit den Raten in Verzug. B bleibt bei seinem Anspruch auf Kaufpreiszahlung oder der A müsse das Haus herausgeben. Daraufhin beschließt A, das Wohnhaus “warm zu sanieren” und es in Brand zu stecken, um anschließend die Versicherungssumme zu erhalten.

Um selbst nicht in Verdacht zu geraten, bittet er seinen guten Freund T um Hilfe. T erklärt sich bereit, das Haus in Brand zu setzen, aber nur unter der Bedingung, dass dabei keine Menschen in Gefahr geraten können. Daraufhin versichert der A dem T wahrheitswidrig, dass dort nur er selbst lebe und dass er auch der rechtmäßige Eigentümer des Wohnhauses sei. T willigt ein. A weiß, dass Student C jeden Samstagabend bis in die frühen Morgenstunden unterwegs ist und daher nicht zu Hause ist.

Am Wochenende bittet A den T per WhatsApp, am Samstag kurz vor Mitternacht die Wohnung des A mit Benzin in Brand zu setzen. A selbst fährt über das Wochenende weg. Anders als sonst üblich am Samstagabend liegt der C schlafend im Bett.

Wie vereinbart, begibt sich T zum Wohnhaus des A. Vor dem Haus sieht T zwar ein Auto in der Einfahrt parken, er vermutet aber, es gehöre dem Nachbarn. Auch bemerkt T, dass sich an der Tür zwei Klingelschilder befinden, denkt sich aber nichts dabei. Er hält es nicht für möglich, dass neben A noch jemand in dem Haus wohnt und vertraut darauf. T zündet die Wohnung des A an und flieht. Die Flammen breiten sich schnell aus und gehen auch auf die Wohnung des C über. Diese wird vollständig zerstört. C hatte keine Chance und stirbt an den Folgen einer Rauchvergiftung.

Einige Tage später meldet A den Schaden seiner Versicherung V. Dabei berichtet er dem zuständigen Sachbearbeiter M, Unbekannte hätten in der Nacht sein Wohnhaus in Brand gesetzt und bittet um Regulierung. M prüft die Angaben und lässt dem A eine Versicherungssumme i.H.v. 100.000 Euro auf dessen Konto zukommen. A und T teilen sich die Beute.

Wie haben sich A und T strafbar gemacht?

  • 123, 223-229, 246, 303, 266 und einige andere waren ausgeschlossen

  • auf § 81 VVG wurde verwiesen

  • Der Versicherungsvertrag zwischen A und V ist rechtmäßig